Weihnachtssingen 2025

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Am 12. und 13. Dezember 2025 fand das traditionelle Weihnachtssingen am Pestalozzi-Gymnasium-Heidenau statt und bildete mit vier Aufführungen an zwei Tagen einen
eindrucksvollen Höhepunkt der Adventszeit. Vor zahlreichen begeisterten Besucherinnen
und Besuchern zeigte sich, was möglich ist, wenn eine Schulgemeinschaft monatelang mit
Engagement, Kreativität und Herzblut zusammenarbeitet.

Im Mittelpunkt stand eine selbst geschriebene Handlung, die im Rahmen einer komplexen
Leistung von Schülern erarbeitet und auf die Bühne gebracht wurde. Die Geschichte
entführte das Publikum in eine ebenso humorvolle wie spannende Weihnachtswelt: Durch
einen unglücklichen Zufall tauschten der Grinch und der Weihnachtsmann ihre Körper. In der
Rolle des Weihnachtsmannes sah der Grinch seine Chance gekommen, das Weihnachtsfest
zu sabotieren, indem er Geschenkemaschinen manipulierte und Kindern ihre
Weihnachtsgeschenke wegnahm. Aber der weihnachtliche Zauber war stärker, der Grinch
ließ sich bekehren, die Rollen wurden zurückgetauscht und Weihnachten konnte zum Glück
gerettet werden.

Eingebettet in diese Handlung präsentierten Der Jugendchor, der kleine Chor und der
Lehrerchor, ein Solist sowie die Bläserklasse ein abwechslungsreiches und stimmungsvolles
musikalisches Programm, das vom Publikum mit langanhaltendem Applaus gewürdigt
wurde. Das Schultheater überzeugte dabei durch große Spielfreude und entführte die
Zuschauer in die Weihnachtswelt.


Insgesamt waren über 200 Mitwirkende auf und hinter der Bühne beteiligt. Ein besonderer
Dank gilt der gesamten Organisation, allen Mitwirkenden vor und hinter der Bühne, der
Technik, Heidenau TV sowie allen weiteren Helferinnen und Helfern, die dieses große
Gemeinschaftsprojekt ermöglicht haben.
©KJ

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Protestaktionen am 05.12.25

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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,


am 5. Dezember 2025 sind bundesweit Protestaktionen von Schülerinnen und Schülern gegen die geplante Einführung der Wehrpflicht angekündigt.
Ich weise darauf hin, dass die Schulpflicht weiterhin bestehen bleibt. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler nicht freigestellt werden und ihr Fernbleiben als unentschuldigtes Fehlen zu werten ist.


Mit freundlichen Grüßen Katja Hegewald-Wiedemann